MTV Pokal Challenge

 
Reglement
 
 
Art. 1          Begriff
 
Unter MTV Pokal Challenge versteht sich eine vereinsinterne Challenge, ein Wettbewerb oder Wettkampf bei dem der Sieger einen Wanderpokal erhält.
 
Art. 2          Teilnahmebedingungen
 
Alle Mitglieder des MTV können jeweils teilnehmen.
 
Art. 3          Ziele
 
1.       Kameradschaft und Vereinsgeist fördern
 
2.      Zusammenhalt im Verein soll aufrecht gehalten werden.
 
3.      Sinnvolle Freizeitbeschäftigung
 
Art. 4          Termine
 
1.       Der aktuelle Träger des Pokals hat maximal 3 Monate Zeit um eine neue Challenge zu organisieren.
 
2.       Die Challenge darf nicht in, bevor oder im Anschluss an eine Turnstunde erfolgen.
 
Art. 5          Pokalkasse
 
Vom aktuellen Kassier des MTV wird die Pokalkasse geführt. Der Inhalt der Kasse, setzt sich aus den Teilnahmegebühren (Art.6) und den Strafen (Art. 10) zusammen. Der Kassier fordert die Beträge an jeweils an der GV ein. Der Inhalt der Kasse geht entweder an den, der den Hattrick (Art. 9) schafft oder er wird spätestens am Turnfest geleert und kommt so allen zu Gute.
 
Art. 6          Challenge
 
Der aktuelle Preisträger bestimmt Datum und Art der neuen Challenge. Dabei ist völlig egal in welcher Form und Art diese stattfindet. Hauptsache soll der Fun-Faktor sein. Jeder Teilnehmer zahlt CHF 2.- in die Pokalkasse. Vom Challenge – Organisator wird eine Liste von den Teilnehmern geführt und dem aktuellen Kassier weitergeleitet.
 
Art. 7          Ewige Liste der Sieger
 
Jeder Gewinner muss auf eigene Kosten das Datum der Challenge, seinen und den Namen der Challenge eingravieren lassen. (Zinnhüsli Möhlin)
 
Art. 8          Pokal
 
Der Pokal muss in Ehren gehalten werden und an jedem offiziellen Vereinsanlass vor Ort sein. Der aktuelle Preisträger ist dafür verantwortlich.
 
Art. 9         Hattrick
 
Wenn ein Mitglied den Pokal 3 Mal in Folge alleine gewinnt und somit den Hattrick schafft gebührt besondere Ehre. Er gewinnt den Jackpot, das heisst, den gesamten Inhalt der Pokalkasse.
 
Art. 10        Strafen
 
Sollte gegen einen im Reglement erwähnten Punkt verstossen werden, muss vom Verstösser CHF 20.- in die Pokalkasse einzahlen.
 
Art. 11        Offizielle Vereinsanlässe
 
Als offizieller Vereinsanlass gilt jeder Anlass, welcher im Jahresprogramm steht oder zu welchem per MTV-Mailliste oder WhatsApp-Gruppe (Doodle) eingeladen wurde.
 
 
 
 
Das Reglement tritt per 22.10.2017 in Kraft und wird für alle zugänglich auf der Vereinswebsite aufgeschaltet.